AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FKP Show Creations.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FKP Show Creations GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der FKP Show Creations GmbH, Hamburg (nach-folgend auch „wir“, „uns“ oder „Show Creations“) gelten für von Show Creations (mit-) organisierte und (mit-) durchgeführte Veranstaltungen („Show Creations-Veranstaltungen“).
Show Creations-Veranstaltungen finden in verschiedenen Veranstaltungsstätten statt, für die ggf. Hausordnun-gen gelten. Diese gelten in Ergänzung zu diesen AGB. Mit dem Erwerb eines Tickets für eine Show Creations-Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB, inkl. der Einbeziehung der Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte, akzeptiert.
Zur Bezeichnungen von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie weiteren Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Ver-braucherinnen“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts sowie auf die Singularform.
1. Geltungsbereich / Beförderungsbedingungen Dritter
1.1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin und Show Creations gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Sofern mit für eine Show Creations-Veranstaltung erworbenen Tickets das Recht erworben wird, Beför-derungsleistungen Dritter (z.B. Verkehrsverbünde) zu nutzen, gelten für diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen der Dritten. Wir bitten Kundinnen, sich bezüglich der Beförderungsleistungen mit den Geschäftsbedingungen der Dritten vertraut zu machen. Etwaige Ansprüche bezüglich der Beför-derungsleistungen sind gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.
2. Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung einer Veranstaltung und Reduzierung der Teilnehmerzahl
2.1. Veranstaltungen können abgesagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer Anreise zu einer Veranstaltung auf unserer Internetseite, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
2.2. Wird eine Show Creations-Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (wie nachfolgend definiert) abge-sagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt, beschränkt sich unsere Haftung dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin bzw. Gäste einschließlich Anreise zur Veranstaltung und Unterbringung anlässlich der Veranstaltung ge-troffen hat bzw. haben, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. Für die Beschränkung des Erstattungsumfangs nach dieser Ziffer gel-ten die Einschränkungen nach Ziff. 6 entsprechend.
2.3. Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von Show Creations liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Er-eignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, bio-chemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Un-wetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkun-gen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von Show Creations zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnun-gen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin be-standen. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetre-ten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstal-tungszeitpunkt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechen-des Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft Show Creations unter Berücksichtigung einer angemes-senen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.
2.4. Wird eine Show Creations-Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie oder ähnlich ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage von Show Creations zu vertreten ist, gilt Ziffer 2.2.
2.5. Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für eine Show Creations-Veranstaltung die maximale Besu-cherinnenzahl im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit be-schränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an Tickets die dann zulässige Besucherinnenzahl, ist Show Creations berechtigt, Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Darüber hinaus ist Show Cre-ations in diesem Falle berechtigt, im erforderlichen Umfang Sitzplätze innerhalb derselben Preiskategorie neu zu verteilen, um z.B. notwendige Abstände zwischen den Gästen einzuhalten, sowie – ohne Aufpreis – der Ticketinhaberin einen Sitzplatz einer höheren Preiskategorie zuzuweisen umzuwandeln.
Bei Zuweisung von Sitzplätzen einer niedrigeren Preiskategorie erstattet Show Creations die jeweilige Preisdifferenz; die Besucherin ist in diesem Falle innerhalb einer von Show Creations angemessen zu set-zenden Frist nach Zugang der Mitteilung über diese Zuweisung bzw. Umwandlung zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, worauf Show Creations in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen wird.
Show Creations wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmten, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neu-verteilung von Tickets erfolgt.
3. Gesundheitskontrollen und verbleibende Infektionsrisiken, kein Einlass für bzw. Ausschluss von Gästen
3.1. Show Creations behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krank-heiten im angemessenen Umfang, z.B. im Rahmen eines „Schutz- und Hygienekonzeptes“ oder in Umset-zung behördlicher Anordnungen/Empfehlungen, die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Da-ten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung ange-messener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie die Mit-wirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.
3.2. Show Creations weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller angemessenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
3.3. Gäste, die sich weigern, an Maßnahmen unter Ziff. 3.1. mitzuwirken, haben keinen Anspruch auf Einlass in die jeweilige Veranstaltungsstätte. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
3.4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wenn Gäste sich weigern, an Maßnahmen unter Ziff. 3.1. mitzuwirken, oder innerhalb der Veranstaltungsstätte Straftaten begehen (z.B. Körperverletzung oder Diebstahl) begeht, ist Show Creations berechtigt, sie von der Veranstaltung auszuschließen. Macht Show Creations von diesem Recht Gebrauch von ihrem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte ihre Gül-tigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
4. Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen
4.1. Bei Show Creations-Veranstaltungen sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelas-sen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Vi-deofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandge-räten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. Show Creations ist berechtigt, Gästen den Zutritt zur jeweili-gen Veranstaltungsstätte zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. Show Creations ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren.
4.2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerzi-ellen Verwertung ausschließlich bei Show Creations. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustim-mung von Show Creations entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
5. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Show Creations wird Veranstaltungen ggf. filmen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der jeweili-gen Veranstaltungsstätte willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von Show Creations im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt wer-den, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie ins-besondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste Show Creations das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbe-schränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zu-gänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.
6. Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
6.1. Show Creations haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2. Des Weiteren haftet Show Creations, sofern und soweit sie eine Garantie abgegeben hat und diese Ga-rantie verletzt wird.
6.3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Show Creations – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziff. 6.1 oder 6.2 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehba-ren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
6.4. Sofern und soweit eine Haftung von Show Creations nicht gemäß einer der drei vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung von Show Creations in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen / -ausschlüsse dieser Ziffer 2. gelten auch für die Haftung von Show Creations für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen von Show Creations.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung
7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisi-onsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
7.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern die Kundin Unternehme-rin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
7.3. Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutsch-land, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Soweit die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Hamburg. Darüber hinaus ist Hamburg auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Ge-richtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Ge-richtsstand gegeben ist. Show Creations ist im Übrigen berechtigt, die Kundin in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.
7.4. Verbraucherinnen, d.h. natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend we-der ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:
• Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreit-beilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von Show Creations lautet: info@fkpshowcreations.com
• Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist Show Creations darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.
Stand: 30. September 2022